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Das neue Maklergesetz zur Provisionsaufteilung: Das ändert sich

Wenn Sie Ihre Immobilie erfolgreich mit einem Makler verkaufen oder kaufen, wird die Maklerprovision fällig. Doch wie hoch ist die Courtage und wer muss sie zahlen? Bisher herrschte darüber deutschlandweit Uneinigkeit. Abhilfe schafft das neue Maklergesetz, das zum 23. Dezember 2020 in Kraft trifft.

So ändert sich die Aufteilung der Maklergebühr in Baden-Württemberg

Richterhammer

Die ortsübliche Provision in Baden-Württemberg beträgt 7,14 % des ausgehandelten Kaufpreises. An dieser Höhe wird das neue Gesetz nichts ändern. Was sich aber ändert, ist die Regelung zur Aufteilung dieser Kosten. Diese Aufteilung wurde bisher je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt und war flexibel. In Baden-Württemberg galt bislang in der Theorie, dass sich Käufer und Verkäufer die Maklerkosten zu jeweils 50 % teilen. In der Praxis war die exakte Aufteilung jedoch oft Verhandlungssache. Und das führte häufig dazu, dass Verkäufer mit Verhandlungsgeschick in der Lage waren, einen größeren Anteil oder sogar die gesamte Provision auf den Käufer abzuwälzen. Um diese Zwangslage zu entschärfen, gelten bundesweit folgende Regeln:

  • Verkäufer und Käufer haben beide einen Vertrag mit dem Makler unterschrieben und teilen sich die Maklerkosten paritätisch
  • höchstens noch 50 % der Maklerkosten darf der Käufer tragen
  • der Verkäufer darf freiwillig die vollen Maklerkosten tragen, wenn er dies ausdrücklich möchte

Entlastung für Käufer

In Zukunft haben Sie als Käufer also die Gewissheit, dass auf keinen Fall mehr als 50 % der Provisionskosten auf Sie zukommen. Ausnahmen sind möglich, wenn zum Beispiel der Verkäufer seine Immobilie komplett provisionsfrei anbieten möchte und deshalb die Kosten zu 100 % selbst übernimmt.

Das neue Gesetz bezieht sich ausschließlich auf den Verkauf von Wohnimmobilien (Wohnung, Einfamilienhaus etc.) an einen privaten Käufer. Bei Verkäufen an gewerbliche Käufer und Investoren greift sie nicht. Zudem sind andere Immobilienarten wie Mehrfamilienhäuser oder Grundstücke von der Regelung ausgeschlossen.

Sie haben Fragen zur Maklercourtage? Dann schreiben Sie uns gerne eine Nachricht. Gerne klären wir persönlich alle Details.

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